Anette Krame Mitglied des Deutschen Bundestages und SPD-Mitglied schreibt am 08.02.2012 auf ihrer Website:

„Gesetzentwurf zu Whistleblowing stärkt endlich die Rechte von mutigen Arbeitnehmern.
Unsere Gesellschaft profitiert von mutigen Arbeitnehmern, die auf Gammelfleischskandale oder Notstände in Pflegeheimen hinweisen. Der Whistleblower selbst geht damit aber ein hohes Risiko ein und wird häufig wegen Geheimnisverrat gekündigt.

Es wird deshalb Zeit, dass die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern endlich verbindlich geregelt werden. Als SPD wollen wir eine einheitliche rechtliche Regelung, wer unter welchen Umständen wen über Missstände informieren darf.
Unser Gesetzentwurf beseitigt Rechtsunsicherheit, indem er ein Anzeigerecht für Hinweisgeber festlegt. Maßreglungen, „Mobbing“ und Kündigungen aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen sind künftig verboten. Flankierend und zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots stehen dem Hinweisgeber Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Dieser rechtliche Schutz muss allerdings flankiert werden von einem gesellschaftlichen Klima, in dem Hinweisgeber nicht als Denunzianten verleumdet werden, sondern ihre Zivilcourage anerkannt wird.
Der Gesetzentwurf wird noch diese Woche in den Bundestag eingebracht und Thema einer Sachverständigenanhörung am 27. Februar sein.“

nachzulesen unter: http://www.anette-kramme.de/show/4879340.html

Weg mit dem Maulkorb!
Entwurf für ein Gesetz zum Schutz für Hinweisgeber
Ein Gesetzentwurf der SPD Bundestagsabgeordneten Anette Krame soll es Arbeitnehmern erleichtern, bei Missständen im Betrieb/Unternehmen befreit von der Pflicht zur Verschwiegenheit dem Betriebsrat, die Behörden, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu informieren.
Man darf gespannt sein wie sich die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP zu diesem Gesetzesentwurf verhalten. Es ist ein Plus für die SPD, wenn sie sich dieser Problematik annimmt, damit endlich diese überholte Regel aus dem Arbeitsrecht verschwindet.

Friedrich Wehner, SPD-Mitglied Ortsverein Tutzing

0 Kommentare
  1. Michael Gärtner
    Michael Gärtner sagte:

    Es ist aber bei dieser Problematik, wie so vieles, auch immer eine „andere Seite“ erkennbar. Zunächst ist der festgestellte Mißstand ab und zu nur eine subjektive Wahrnehmung und wie will man Defamierungen vermeiden. Und gerade bei diesen heiklen Thema geht es umbedingt um Objektivität.

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