Wenn wir feststellen müssen, daß wir unsere Jugend auf die „altbewährte“ Art und Weise nicht mehr erreichen können, sollten wir über neue, bzw. andere Wege nachdenken. Eine Möglichkeit wäre z.B. die Gründung eines Jugendbeirates, ein Gremium von Jugendlichen mit Beteiligungsrecht, Rederecht und Antragsrecht vor dem Gemeinderat. Kinder- und Jugendbeiräte sind eine Form der Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen.

Die Bildung von Kinder- und Jugendbeiräten ist in mehreren Ländern über Landesgesetze geregelt. Die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten ist den Kommunen selbst im eigenen Wirkungskreis überlassen. Die Kinder und Jugendbeiräte sind politische Gremien und bestehen aus gewählten Vertretern der Kinder und Jugendlichen der Kommune. Als Rechte werden u. a. Rede- & Antragsrecht zugesprochen, d. h. es wird eine Möglichkeit gegeben, die Position der Kinder und Jugendlichen zu einer Entscheidung der Verwaltung bzw. der politischen Verantwortlichen zu vertreten. Als überparteiliche Gremien sind sie unabhängig und an niemanden gebunden, wobei eine Kooperation mit der Gemeindeverwaltung durchaus denkbar ist.
Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendbeiräte zählen u. a. die Feststellung der Stimmung der Kinder und Jugendlichen in der Kommune, sowie die Auswertung und daraus möglicherweise resultierende Optimierung. Des Weiteren können Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, Spielplätze verändert werden und/oder Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.

Jugendbeirat Landsberg

Jugendbeirat Gilching

Jugendbeirat Starnberg

Jugendbeirat Herrsching

 

 

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert